Risikoinformationen und Datenschutzpolitik - Einverständniserklärung

WICHTIGE INFORMATIONEN

1. Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, die Dermis, eingebracht. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem Vorgang tatbestandlich um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB.

2. Die Beschaffenheit einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden / der Kundin ab. Es kann somit zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu leichten Abweichungen, in Bezug auf Form und Farbe, kommen. Auch unterliegt eine Tätowierung da Alterungsprozessen, diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, Solarium, Arbeiten im Freien, etc.) beschleunigt. Dadurch können die Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Verzicht auf Solarium, Sonnenschutz, gute Pflege der Haut) entgegengewirkt werden.

3. Trotz größter Sorgfalt, Vorsicht und erprobten Techniken und Arbeitsmaterialien, kann es in seltenen Fallen während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen und/oder Komplikationen kommen wie z.B.: Kreislaufprobleme, Schüttelfrost, leichtes Nachbluten der Tätowierung, Anschwellen der Haut mit Juckreiz und Rotungen, leichte Narbenbildung, ungewollte Farbverläufe (sogenannte Blow-Outs) aufgrund eines ungünstigen Bindegewebes des Kunden / der Kundin, Photosensitivität der Tätowierung Auftreten von Keloiden oder Sarkoidosen, nichtallergischen Fremdkörperreaktionen. In sehr seltenen Fallen kann es trotz größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit -vor allem infolge unsachgemäßer Nachbehandlung des Tattoos - zu lnfektionen und/oder Keimverschleppungen kommen. Auch wurden in seltenen Fallen Unvertriiglichkeiten (z.B. Allergien) gegen einzelne Farben beobachtet. Sollte ein solcher Fall eintreten, bitten wir darum, uns dies unverzüglich mitzuteilen und bei erheblichen Beeinträchtigungen einen Arzt zu konsultieren. Aufgrund des § 52 Abs. 2 SGB V kann es passieren, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Komplikation bei dem Kunden / der Kundin Regress nimmt.

4. Soweit es sich bei der Tätowierung um eine Übertätowierung (Cover-Up oder Blast-Over) handelt, wird darauf hingewiesen, dass im Vorfeld weder vorherzusagen ist, ob eine Überdeckung der alten Tätowierung überhaupt und gegebenenfalls mit welchem Zeit- und Arbeitsaufwand zu erzielen ist. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Wechselwirkungen mit der bereits eingebrachten Tattoofarbe der zu überdeckenden Tätowierung kommt.

5. Wurde auf der zu tätowierenden Stelle bereits eine vormals vorhandene Tätowierung - mit welcher Methode auch immer - entfernt oder aufgehellt, besteht die besondere Gefahr, dass das Ergebnis der hiernach zu stechenden Tätowierung von dem gewünschten Ergebnis abweicht. Die Haut kann in ihrer Farbaufnahme beeinträchtigt sein oder in besonderem Maße zur Narbenbildung neigen. Dasselbe gilt für das Tätowieren von Dehnungsstreifen oder Narben.

6. Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen und für den Tätowierer unvorhersehbaren Bewegungen o. ä. seitens des Kunden kommen. Trotz leichter Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann der Tätowierer die Körper- und Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, lediglich versuchen zu minimieren. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung dementsprechend beeinflusst werden: Die Nadelführung kann nicht gleichmäßig und exakt erfolgen, sodass es zu Unregelmäßigkeiten insbesondere bei Linienführungen kommen kann.

7. In ungewöhnlichen Fällen ist die Fähigkeit der Haut, Tattoopigment aufzunehmen, aufgrund ihrer Beschaffenheit eingeschränkt. Derartige Fälle sind im Vorfeld leider nicht abzusehen und machen es schwierig, ein ästhetisch befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Begünstigende Faktoren für eine solche Hautbeschaffenheit sind erhebliche UV-Exposition sowie Steroidmissbrauch.

DATENSCHUTZRECHTLICHE ERKLÄRUNG

Wir werden von dem fertiggestellten Werk Lichtbildaufnahmen fertigen. Der Kunde/die Kundin willigt hiermit ausdrücklich darin ein, dass diese Lichtbilder jenseits eines gemäß Art. 6 Absatz 1(f) EU-DSGVO zulässigen Zwecks zum Zwecke der Außendarstellung auf unserer Website, unseren Social Media Auftritten (Facebook, lnstagram, Twtter usw.) oder auf Werbebannern veroffentlich werden. Zudem werden mit dieser Einwilligungserklärung Gesundheitsdaten erhoben, damit wir entscheiden können, ob die Durchführung des Vertrags ohne Gefahr für Eure Gesundheit und ohne Beeinträchtigung des Ergebnisses unserer Arbeit möglich ist. Daher kann ohne diese Datenerhebung der Vertrag von uns nicht durchgeführt werden. Bei diesen Daten handelt es sich um besondere Daten im Sinne des Art. 9 EU-DSGVO. In deren Erhebung wird hiermit durch Dich ausdrücklich eingewilligt. Diese Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben und sie werden fur die Dauer von 10 Jahren bei uns aufbewahrt. Hiernach werden die Einwilligungserklärung und diese Zustimmungserklärung vernichtet.

DEKLARATION

Hiermit erkläre ich, dass ich den Abschnitt "Wichtige lnformationen" dieser Einverständniserklärung gelesen und verstanden habe und ich erkläre, dass ich meine volle Zustimmung zu dem Akt des Tätowierens durch den oben genannten Tätowierer gebe. lch verstehe, dass mein Tätowierer selbstständig ist und dass er mir die Nachsorgeanweisungen erklärt hat. lch bestätige, dass mir ein schriftlicher Nachsorge- Ratgeber mit näheren lnformationen gegeben wurde und ich bin mir daruber bewusst, dass es in meiner Verantwortung liegt, diese Anweisungen zu lesen und zu befolgen, bis meine Tätowierung vollständig verheilt ist. lch verstehe, dass so genannte “Ausbesserungsarbeiten” nur nach dem Ermessen des oben genannten Tätowierers möglich sind und dass nur er/sie eine solche Handlung ausfuhren kann. Schließlich bestätige ich, dass ich diese Tätowierung aus freiem Willen angefordert habe, dass die lnformationen, die ich in dieser Einverständniserklärung gegeben habe, nach meinem besten Wissen korrekt sind, dass ich uber 18 Jahre alt bin und dass ich derzeit nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehe.